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Einfach nur mal so zum Segeln an den Bodensee kommen ist sicher eine gute Idee, aber gar nicht so einfach umzusetzen. Was alles beachtet werden muss: Welche Boote müssen registriert / zugelassen werden?
Das ist ein amtlicher Führerschein für oben genannte Wasserfahrzeuge, der von den zuständigen Landratsämtern ausgestellt wird. Mindestalter für D-Scheine (Segeln) ist 14 Jahre, für A-Scheine (Motor) 18 Jahre. Mit bestehen des Bodenseeschifferpatent erhalten Absolventen zusätzlich den Sportbootführerschein Binnen. Wer den DSV-A-Schein (bis 31.03.1989) oder den Sportbootführerschein Binnen unter Segel des DSV oder den Sportküstenschifferschein besitzt, wird von der praktischen Segelbootprüfung und von den theoretischen Segelfragen befreit. Gleiches gilt für den amtlichen Sportbootführerschein See oder Binnen-Motor des DMYV oder des DSV.
Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der drei Bodensee-Anrainerstaaten ausgestellt worden ist, der aber für den Bodensee keine Geltung hat, kann auf Antrag befristet anerkannt werden. Für das Ferienpatent ist eine Bescheinigung der zuständigen Behörde als Nachweis zu erbringen, Es wird höchstens für die Dauer eines Monats innerhalb eines Jahres erteilt. Patente von Drittstaaten werden nicht anerkannt. Segelschulen / Bodenseeschifferpatent / Yachtcharter: Deutschland:
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Österreich: Schweiz:
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