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Wassersport

Einfach nur mal so zum Segeln an den Bodensee kommen ist sicher eine gute Idee, aber gar nicht so einfach umzusetzen.  Was alles beachtet werden muss:

Welche Boote müssen registriert / zugelassen werden?

Registriert werden müssen Segelboote ohne Motor und Ruderboote, die länger als 2,5 m sind und/oder mehr als 12m² Segelfläche haben. Mit der Bootsregistrierung wird eine Bootsausweiskarte erteilt, die sechs Jahre gültig ist. Kleine Ruderboote und Paddelboote müssen nicht registriert werden. Zulassungspflichtig sind alle Fahrzeuge mit Maschinenantrieb und Segelboote, die mit einem Motor oder mit Wohn-, Koch- oder sanitärer Einrichtung ausgerüstet sind.

Um auf dem Bodensee zu Segeln braucht man das Bodenseeschifferpatent

Das ist ein amtlicher Führerschein für oben genannte Wasserfahrzeuge, der von den zuständigen Landratsämtern ausgestellt wird. Mindestalter für D-Scheine (Segeln) ist 14 Jahre, für A-Scheine (Motor) 18 Jahre. Mit bestehen des Bodenseeschifferpatent erhalten Absolventen zusätzlich den Sportbootführerschein Binnen.

Wer den DSV-A-Schein (bis 31.03.1989) oder den Sportbootführerschein Binnen unter Segel des DSV oder den Sportküstenschifferschein besitzt, wird von der praktischen Segelbootprüfung und von den theoretischen Segelfragen befreit. Gleiches gilt für den amtlichen Sportbootführerschein See oder Binnen-Motor des DMYV oder des DSV.

Ferienpatente:

Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der drei Bodensee-Anrainerstaaten ausgestellt worden ist, der aber für den Bodensee keine Geltung hat, kann auf Antrag befristet anerkannt werden. Für das Ferienpatent ist eine Bescheinigung der zuständigen Behörde als Nachweis zu erbringen, Es wird höchstens für die Dauer eines Monats innerhalb eines Jahres erteilt. Patente von Drittstaaten werden nicht anerkannt.

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